1. Bedingungen allgemein:
Die Leistungen, Lieferungen und Angebote erfolgen ausnahmslos aufgrund dieser Geschäftsbeziehung. Alle weiteren Geschäfte sind somit eingeschlossen und müssen nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Auftragsbestätigung gelten diese als angenommen. Gegenbestätigungen von Mieters:in, Käufer:in wird ausdrücklich widersprochen.
2. Voraussetzung der Vermietung
Mieter:in ist es untersagt, den Mietgegenstand dritten Personen zu überlassen, ausgenommen mit Rückabsprache und Genehmigung.
Mieter:in muss in Besitz eines gültigen Personalausweises oder einer gültigen Fahrerlaubnis sein, und dem Vermieter auf Verlangen vorlegen.
3. Verträge und Angebote
Alle Angebote sind, soweit nicht anders benannt, in Euro ausgewiesen. Die Miet – / und Angebotspreise sind grundsätzlich Nettopreise und auch nicht automatisch Skontofähig.
Preisbindung, sofern keine andere Preisbindung vereinbart wurde, halten wir uns 21 Tage an diese, mit dem von uns angegebenen Preis.
4. Zahlungsweise
Der Mietpreis, die Abschlagszahlungen des Mietobjektes oder bei anderen Dienstleistungen, sind auf das Konto des Auftragnehmers und auf kein Treuhand oder Vorbehaltsüberweisungen zu den fest gelegten Zeiten zu überweisen. Wenn im Angebot oder Mietvertrag nichts anderes angegeben ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen (grundsätzlich auf die gesamte Vertragssumme gerechnet). Nach Auftragsbestätigung ist die erste Zahlung fällig. (Sondervereinbarungen mit anderem Zahlungsziel sind nur schriftlich möglich)
a.) 50 % sind nach Auftragsbestätigung fällig.
b.) 50% 2 Wochen nach Veranstaltung
c.) Bei sonstigen Mietobjekte wie Eventgegenstände oder Generatoren nach ausgestelltem Vertrag oder Rechnungsstellung. Je nach Gegenstand ist eine Mietkaution fällig.
5. Zahlungsverzug
Wir sind berechtigt bei nicht fristgerechter Begleichung der Abschlagszahlung ohne Angabe den Auftrag zu unterbrechen oder abzubrechen. Eine gütige Einigung wird immer grundsätzlich angestrebt. Eine Verzinsung erfolgt nach Zahlungsverzug von 5% über dem aktuellen Zinssatz.
6. Stornierung
Mieter:in verzichtet generell ausdrücklich auf die Stornierungsklausel, da die Fahrzeuge bei Auftragserteilung nicht mehr anderweitig vermietet werden können, für den Fall der Nichtinanspruchnahme hat Mieter:in die Zahlung trotzdem 70% vorzunehmen und erklärt sich damit einverstanden. Sollte Mieter:in innerhalb 7 Tage vor dem Event stornieren, so sind 90% fällig.
7. Mietgegenstände Rückgabe ( Paradetruck ) Alle Mietgegenstände sind von Mieter:in in den Zustand wie zu Beginn der Übergabe zurück zu geben. Davon ist der normale Verschleiss ausgeschlossen. Im Falle einer Beklebung der Fahrzeuge werden im Falle von Lackschäden durch das entfernen der Folien oder andere, dem Mieter in Rechnung gestellt
( unter Punkt 19 gesondert geregelt ). Beklebungen sind grundsätzlich im Vorfeld zu besprechen und die Fahrzeuge mit einem Protokoll abzunehmen. Gafferband ist nicht erwünscht, ebenso Doppelseitiges Klebeband. Dasselbe gilt für Bohrungen allgemein.
8. Vereinbarungen und Änderungen (ausschließlich in schriftlicher Form)
Jegliche Änderungen der Mietverträge bedürfen der schriftlichen Form. Mündliche Abmachungen, auch unter Zeugen sind nicht als gültig anerkannt.
9. Bewachung (bei Fahrzeugmiete)
Bei mehrtägigen Veranstaltungen an einem Ort sind die Fahrzeuge in den veranstaltungsfreien Zeiten (während der Zeiten sich kein Fahrer:in oder Betreuer:in am Fahrzeug ununterbrochen befindet) durch Mieter:in in geeigneter Weise unter Aufsicht zu stellen.
10. Mieten von Werbeflächen auf dem Truck
Sind möglich, je nach Veranstaltung separat zu verhandeln. Es gelten wenn nichts anderes vereinbart dieselben Zahlungsbedingungen. Wenn Sie das Fahrzeug mieten, ist das Ihre Sache und steht Ihnen frei.
11. Mietzeit
Eine Verlängerung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig.
Unabhängig von der vereinbarten Mietzeit darf Mieter:in das Objekt nur solange nutzen, als ausreichende Barmittel zur Befriedigung der Ansprüche des Vermieters zur Verfügung stehen. Bei einer Überschreitung der vereinbarten Mietzeit z. Bsp. von Generatoren hat Mieter:in eine Vertragsstrafe von 155,00 €/Tag zu zahlen. Ferner ist der Vermieter bei Überschreitung der vereinbarten Mietzeit sowie im Falle des Rücktritts vom Vertrag oder dessen Kündigung berechtigt, das Mietobjekt auf Kosten Mieter:in wieder in seinen Besitz zu nehmen oder durch Dritte in Besitz nehmen zu lassen.
Bei Überschreitung der Mietzeit haftet Mieter:in für alle nach Ablauf der Mietzeit eingetretene Haftungs- / und Kaskoschäden.
Bei Überschreitung von Fahrzeugen mit Eventtechnik ohne Absprache wird eine pauschale von 1.500,00 €/Tag in Rechnung gestellt, dabei sind Fahrer:in, Maut, Diesel/Benzin nicht berücksichtigt und werden gesondert berechnet.
12. Zufahrtsweg und Abfahrtswege
Mieter:in hat dafür Sorge zu tragen, dass die Zufahrtswege vor der Veranstaltung und die Abfahrt nach der Veranstaltung ohne Verzögerungen von statten geht. Kommt es zu Verzögerungen haftet hier Mieter:in selbst. Verzögert es sich um mehr als einen Kalendertag ist pro Tag ein Betrag in Höhe von 90% des Tagessatzes zu entrichten.
13. Gebühren für Straßennutzung und Sondergenehmigungen
Soweit im Mietvertrag nichts gesondert geregelt ist sind Maut und Sondergenehmigungen im Ausland nicht automatisch im Mietpreis enthalten und werden gesondert abgerechnet.
14. Abnahme und Übergabe unmittelbar vor Auftragsbeginn
Mieter:in hat das Recht und die Pflicht potentielle Vorleistungen zu überprüfen und die Abnahme und Übergabe spätestens unmittelbar vor Beginn auszuführen. Eventuelle Mängel sind dabei unverzüglich zu protokollieren und festzuhalten und mitzuteilen. Mit der Übergabe erkennt Mieter:in an, dass sich der Mietgegenstand in einsatzbereitem, sauberem und mangelfreiem Zustand befindet und dass das Zubehör sowie die übergebenen Papiere in Ordnung und vollständig sind. Bei Verlust ist hier eine Strafe von 500€ zu bezahlen.
15. Haftung
Der Vermieter steht für fachliche und pünktliche Ausführung der Aufträge ein. Wenn Auftragstermine oder Leistungen in Folge höherer Gewalt, Unfall oder durch Verschulden Dritter nicht eingehalten werden können, berechtigt es Mieter:in nicht zum Rücktritt, oder Inanspruchnahme für Schadenersatz.
Dasselbe wenn Veranstaltungstermine aus welchem Grund auch immer abgesagt werden. In diesem Fall entfällt eine Haftung des Vermieters. Der Vermieter bietet dann jedoch eventuell einen Ersatztermin an, dies kann dann in einer anderen Stadt sein. Sofern dann aufgrund der Anfahrt und Übernachtungen mehr Kosten entstehen, sind die jedoch von Mieter:in zu tragen.
Weiter haftet der Vermieter nicht für Vorgaben von Veranstaltern, diese sind von Mieter:in im Vorfeld selbst zu klären. Grob fahrlässige oder Beschädigungen an den Fahrzeugen durch Mieter:in, durch z. Bsp. brennbare Stoffe, oder anderes die eingesetzt werden, sind von Mieter:in zu tragen. Generell ist Sorge zu tragen, dass potentielle Beschädigungen vermieden werden.
Mieter:in haftet für alle Schäden, die infolge von Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sowie außergewöhnliche Abnutzung an dem Mietobjekt entstanden sind, sowie für die hierdurch bedingten Reparaturkosten, die eingetretene Wertminderung und die Kosten etwaiger Gutachten und die Rechtsberatung. Die Rückgabe des Mietobjektes wird durch die Agentur oder deren Beauftragten sowie dessen Kopie quittiert.
Wir übernehmen keine Haftung und Schadensersatzansprüche bei Ausfall oder Abbruch von Veranstaltungen, aus welchem Grund auch immer. Auch nicht wegen technischen Ausfällen insbesondere von Musikanlagen und Stromerzeuger, als auch jeglicher angemieteten Ausstattung.
Aufgrund von Lieferengpässen von Materialien sind z. Bspl.. Grafiken zwingend 4 Wochen vor dem Event an uns weiter zu leiten, damit wir unsere Subunternehmer:innen rechtzeitig mit der Erstellung beauftragen können. Kommt es zu Verzögerungen können wir keine Garantie abgeben, dass wir die Banner rechtzeitig erhalten. Dies ist zwar sehr unwahrscheinlich, dennoch möglich.
Sofern an die von uns gestellten PA Anlagen irgendwelche fremden Geräte angeschlossen werden, übernehmen wir keinerlei Verantwortung, sollte es hierbei zu Komplikationen oder Schäden an unserer eigenen Anlage führen. Diese sind dann durch den Verursacher zu tragen.
Mit dem DJ Equipment ist sorgfältig umzugehen, wer vorsätzlich das Equipment in jeglicher Art beschädigt trägt die Kosten der Reparatur.
16. Versicherung bei Paraden/Events.
Mieter:in ist verpflichtet eine eigene Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen, da der Vermieter nicht haftet, wenn fremde Personen die Fahrzeuge besteigen. (Ausnahme Schweiz, da wir das für den Truck und die mitfahrenden Personen übernehmen).
Außerdem eine Haftpflicht-Versicherung gegen Vandalismus oder Beschädigungen. Diese Versicherung sollte auch die Soundanlage einschließen.
17. Versicherungsschutz
Das Mietobjekt (Generatoren, Technik allgemein, wie Musikanlagen, Dj Equipment) sind durch die Haftpflichtversicherung des Mieter:in während der Mietzeit zu versichern.
18. KFZ Versicherung
Das Mietobjekt (Zugmaschine & Aufleger) ist im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und somit auch Versichert. An dieser Stelle nochmals den Hinweis Veranstaltungshaftpflichtversicherung.
19. Sorgfaltspflicht des Mieter:in
Mieter:in ist verpflichtet, den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Besonders hat Mieter:in ständig (in regelmäßigen Abständen) die Betriebssicherheit (Ölstand, Kühlwasser, etc.) des Mietobjektes zu prüfen.
20. Fahrzeuge
Dürfen nur vom Personal von PrideHEROES aus versicherungstechnischen Gründen bewegt werden. Es sei denn, nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
21. Zusätzliche Reinigungskosten
Verschmutzungen über das normale Maß hinaus wären:
– Fahrzeuge übermäßig mit Konfetti verschmutzt,
– Fahrzeuge mit sonstigem Dekomaterial verklebt, das sich schwer entfernen lässt oder Kleberückstände hinterlässt, die mit Spezialreiniger entfernt werden müssen.
– in den Toiletten reingeworfene Gegenstände jeglicher Art, die da nicht hineingehören, (Dosen, Flaschen sonstiges) so dass die Toiletten mit größerem Aufwand gereinigt werden müssen, Verstopfungen der Abflussleitung sind dadurch vorprogrammiert usw.
– neben den Toiletten sich entleeren
– Fahrzeuge mit Süßigkeiten (Kamellen) verklebt, so dass das Fahrzeug mit erheblichem Aufwand gereinigt werden muss
– für erheblichen Mehraufwand berechnen wir eine pauschale von 450 € netto und stellen dies gesondert in Rechnung. Dies werden wir im Falle dokumentieren.
22. Auftragsbestätigung
Auftragsbestätigung besteht auch bei mündlicher Beauftragung vom Kunden und ist für diesen bindend. Sofern dies von PrideHEROES ebenso mündlich oder schriftlich zugesagt wurde.
23. Aufrechnungs- / und Zurückbehaltungsrecht
Mieter:in kann mit einer Gegenforderung weder aufrechnen noch ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
24. Unterlagen
die Sie von uns erhalten haben, Abbildungen, Skizzen usw. bleiben in unserem Eigentum. Soweit uns Urheberrechte an diesen Unterlagen oder Bilder zustehen. Diese dürfen an dritte nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung weitergegeben werden. Bei Verletzung einer der genannten Verpflichtungen sind wir zu einer Erhebung einer Vertragsstrafe von 20% der vorgesehenen Leistung/Preis berechtigt. Weiter sind wir berechtigt die Fahrzeuge mit Ihrer Werbung für eigene Zwecke abzulichten und als Referenz zu verwenden.
25. Dienstleistungen die wir mit anbieten
Banner/Deko – Für die Kund:innen gelieferten Grafiken, an den Bannerdruck (Auflösung) übernehmen wir keine Garantie. Dies ist mit dem Bannerproduzent von unseren Kund:innen direkt abzuklären. Wir dienen lediglich als Vermittler und übernehmen auch keine Haftung auf Vollständigkeit und für rechtzeitige Lieferung,
Security: Haftet das verantwortliche Security Unternehmen im Falle von Schäden, auch hier sind wir lediglich Vermittler und können lediglich die Koordination übernehmen.
Foto / Video: Alle Auftrag gebenden Kund:innen erklären sich damit einverstanden, dass im Rahmen des Projektes Bilder und/oder Videos des Trucks und der darauf befindenden Personen gemacht werden. Die Kund:innen sind selbst dafür verantwortlich sich Datenschutz gerecht seitens der Truck Gäste abzusichern. Die von diesem Projekt gemachten Bilder werden zur Veröffentlichung
– auf der Homepage der Unternehmen PrideHEROES & Paradeking
– in (Print-) Publikationen der Unternehmen PrideHEROES & Paradeking
– auf den Social Media Kanälen Facebook, Instagram, TikTok der Unternehmen PrideHEROES & Paradeking
verwendet und zu diesem Zwecke abgespeichert.
Mit Beauftragung des Angebotes besätigen die Kund:innen die Hinweise gemäß Art. 13 DSGVO gelesen, verstanden und bestätigt zu haben.
26. Andere AGB sind ausgeschlossen und werden von uns nicht anerkannt.
27. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist für beide Parteien Karlsruhe
gez. Daniel Schoch & Dr. Jörg Brunzendorf
12. Mai 2023
1. Bedingungen allgemein:
Die Leistungen, Lieferungen und Angebote erfolgen ausnahmslos aufgrund dieser Geschäftsbeziehung. Alle weiteren Geschäfte sind somit eingeschlossen und müssen nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Auftragsbestätigung gelten diese als angenommen. Gegenbestätigungen von Mieters:in, Käufer:in wird ausdrücklich widersprochen.
2. Voraussetzung der Vermietung
Mieter:in ist es untersagt, den Mietgegenstand dritten Personen zu überlassen, ausgenommen mit Rückabsprache und Genehmigung.
Mieter:in muss in Besitz eines gültigen Personalausweises oder einer gültigen Fahrerlaubnis sein, und dem Vermieter auf Verlangen vorlegen.
3. Verträge und Angebote
Alle Angebote sind, soweit nicht anders benannt, in Euro ausgewiesen. Die Miet – / und Angebotspreise sind grundsätzlich Nettopreise und auch nicht automatisch Skontofähig.
Preisbindung, sofern keine andere Preisbindung vereinbart wurde, halten wir uns 21 Tage an diese, mit dem von uns angegebenen Preis.
4. Zahlungsweise
Der Mietpreis, die Abschlagszahlungen des Mietobjektes oder bei anderen Dienstleistungen, sind auf das Konto des Auftragnehmers und auf kein Treuhand oder Vorbehaltsüberweisungen zu den fest gelegten Zeiten zu überweisen. Wenn im Angebot oder Mietvertrag nichts anderes angegeben ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen (grundsätzlich auf die gesamte Vertragssumme gerechnet). Nach Auftragsbestätigung ist die erste Zahlung fällig. (Sondervereinbarungen mit anderem Zahlungsziel sind nur schriftlich möglich)
a.) 50 % sind nach Auftragsbestätigung fällig.
b.) 50% 2 Wochen nach Veranstaltung
c.) Bei sonstigen Mietobjekte wie Eventgegenstände oder Generatoren nach ausgestelltem Vertrag oder Rechnungsstellung. Je nach Gegenstand ist eine Mietkaution fällig.
5. Zahlungsverzug
Wir sind berechtigt bei nicht fristgerechter Begleichung der Abschlagszahlung ohne Angabe den Auftrag zu unterbrechen oder abzubrechen. Eine gütige Einigung wird immer grundsätzlich angestrebt. Eine Verzinsung erfolgt nach Zahlungsverzug von 5% über dem aktuellen Zinssatz.
6. Stornierung
Mieter:in verzichtet generell ausdrücklich auf die Stornierungsklausel, da die Fahrzeuge bei Auftragserteilung nicht mehr anderweitig vermietet werden können, für den Fall der Nichtinanspruchnahme hat Mieter:in die Zahlung trotzdem 70% vorzunehmen und erklärt sich damit einverstanden. Sollte Mieter:in innerhalb 7 Tage vor dem Event stornieren, so sind 90% fällig.
7. Mietgegenstände Rückgabe ( Paradetruck ) Alle Mietgegenstände sind von Mieter:in in den Zustand wie zu Beginn der Übergabe zurück zu geben. Davon ist der normale Verschleiss ausgeschlossen. Im Falle einer Beklebung der Fahrzeuge werden im Falle von Lackschäden durch das entfernen der Folien oder andere, dem Mieter in Rechnung gestellt
( unter Punkt 19 gesondert geregelt ). Beklebungen sind grundsätzlich im Vorfeld zu besprechen und die Fahrzeuge mit einem Protokoll abzunehmen. Gafferband ist nicht erwünscht, ebenso Doppelseitiges Klebeband. Dasselbe gilt für Bohrungen allgemein.
8. Vereinbarungen und Änderungen (ausschließlich in schriftlicher Form)
Jegliche Änderungen der Mietverträge bedürfen der schriftlichen Form. Mündliche Abmachungen, auch unter Zeugen sind nicht als gültig anerkannt.
9. Bewachung (bei Fahrzeugmiete)
Bei mehrtägigen Veranstaltungen an einem Ort sind die Fahrzeuge in den veranstaltungsfreien Zeiten (während der Zeiten sich kein Fahrer:in oder Betreuer:in am Fahrzeug ununterbrochen befindet) durch Mieter:in in geeigneter Weise unter Aufsicht zu stellen.
10. Mieten von Werbeflächen auf dem Truck
Sind möglich, je nach Veranstaltung separat zu verhandeln. Es gelten wenn nichts anderes vereinbart dieselben Zahlungsbedingungen. Wenn Sie das Fahrzeug mieten, ist das Ihre Sache und steht Ihnen frei.
11. Mietzeit
Eine Verlängerung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig.
Unabhängig von der vereinbarten Mietzeit darf Mieter:in das Objekt nur solange nutzen, als ausreichende Barmittel zur Befriedigung der Ansprüche des Vermieters zur Verfügung stehen. Bei einer Überschreitung der vereinbarten Mietzeit z. Bsp. von Generatoren hat Mieter:in eine Vertragsstrafe von 155,00 €/Tag zu zahlen. Ferner ist der Vermieter bei Überschreitung der vereinbarten Mietzeit sowie im Falle des Rücktritts vom Vertrag oder dessen Kündigung berechtigt, das Mietobjekt auf Kosten Mieter:in wieder in seinen Besitz zu nehmen oder durch Dritte in Besitz nehmen zu lassen.
Bei Überschreitung der Mietzeit haftet Mieter:in für alle nach Ablauf der Mietzeit eingetretene Haftungs- / und Kaskoschäden.
Bei Überschreitung von Fahrzeugen mit Eventtechnik ohne Absprache wird eine pauschale von 1.500,00 €/Tag in Rechnung gestellt, dabei sind Fahrer:in, Maut, Diesel/Benzin nicht berücksichtigt und werden gesondert berechnet.
12. Zufahrtsweg und Abfahrtswege
Mieter:in hat dafür Sorge zu tragen, dass die Zufahrtswege vor der Veranstaltung und die Abfahrt nach der Veranstaltung ohne Verzögerungen von statten geht. Kommt es zu Verzögerungen haftet hier Mieter:in selbst. Verzögert es sich um mehr als einen Kalendertag ist pro Tag ein Betrag in Höhe von 90% des Tagessatzes zu entrichten.
13. Gebühren für Straßennutzung und Sondergenehmigungen
Soweit im Mietvertrag nichts gesondert geregelt ist sind Maut und Sondergenehmigungen im Ausland nicht automatisch im Mietpreis enthalten und werden gesondert abgerechnet.
14. Abnahme und Übergabe unmittelbar vor Auftragsbeginn
Mieter:in hat das Recht und die Pflicht potentielle Vorleistungen zu überprüfen und die Abnahme und Übergabe spätestens unmittelbar vor Beginn auszuführen. Eventuelle Mängel sind dabei unverzüglich zu protokollieren und festzuhalten und mitzuteilen. Mit der Übergabe erkennt Mieter:in an, dass sich der Mietgegenstand in einsatzbereitem, sauberem und mangelfreiem Zustand befindet und dass das Zubehör sowie die übergebenen Papiere in Ordnung und vollständig sind. Bei Verlust ist hier eine Strafe von 500€ zu bezahlen.
15. Haftung
Der Vermieter steht für fachliche und pünktliche Ausführung der Aufträge ein. Wenn Auftragstermine oder Leistungen in Folge höherer Gewalt, Unfall oder durch Verschulden Dritter nicht eingehalten werden können, berechtigt es Mieter:in nicht zum Rücktritt, oder Inanspruchnahme für Schadenersatz.
Dasselbe wenn Veranstaltungstermine aus welchem Grund auch immer abgesagt werden. In diesem Fall entfällt eine Haftung des Vermieters. Der Vermieter bietet dann jedoch eventuell einen Ersatztermin an, dies kann dann in einer anderen Stadt sein. Sofern dann aufgrund der Anfahrt und Übernachtungen mehr Kosten entstehen, sind die jedoch von Mieter:in zu tragen.
Weiter haftet der Vermieter nicht für Vorgaben von Veranstaltern, diese sind von Mieter:in im Vorfeld selbst zu klären. Grob fahrlässige oder Beschädigungen an den Fahrzeugen durch Mieter:in, durch z. Bsp. brennbare Stoffe, oder anderes die eingesetzt werden, sind von Mieter:in zu tragen. Generell ist Sorge zu tragen, dass potentielle Beschädigungen vermieden werden.
Mieter:in haftet für alle Schäden, die infolge von Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sowie außergewöhnliche Abnutzung an dem Mietobjekt entstanden sind, sowie für die hierdurch bedingten Reparaturkosten, die eingetretene Wertminderung und die Kosten etwaiger Gutachten und die Rechtsberatung. Die Rückgabe des Mietobjektes wird durch die Agentur oder deren Beauftragten sowie dessen Kopie quittiert.
Wir übernehmen keine Haftung und Schadensersatzansprüche bei Ausfall oder Abbruch von Veranstaltungen, aus welchem Grund auch immer. Auch nicht wegen technischen Ausfällen insbesondere von Musikanlagen und Stromerzeuger, als auch jeglicher angemieteten Ausstattung.
Aufgrund von Lieferengpässen von Materialien sind z. Bspl.. Grafiken zwingend 4 Wochen vor dem Event an uns weiter zu leiten, damit wir unsere Subunternehmer:innen rechtzeitig mit der Erstellung beauftragen können. Kommt es zu Verzögerungen können wir keine Garantie abgeben, dass wir die Banner rechtzeitig erhalten. Dies ist zwar sehr unwahrscheinlich, dennoch möglich.
Sofern an die von uns gestellten PA Anlagen irgendwelche fremden Geräte angeschlossen werden, übernehmen wir keinerlei Verantwortung, sollte es hierbei zu Komplikationen oder Schäden an unserer eigenen Anlage führen. Diese sind dann durch den Verursacher zu tragen.
Mit dem DJ Equipment ist sorgfältig umzugehen, wer vorsätzlich das Equipment in jeglicher Art beschädigt trägt die Kosten der Reparatur.
16. Versicherung bei Paraden/Events.
Mieter:in ist verpflichtet eine eigene Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen, da der Vermieter nicht haftet, wenn fremde Personen die Fahrzeuge besteigen. (Ausnahme Schweiz, da wir das für den Truck und die mitfahrenden Personen übernehmen).
Außerdem eine Haftpflicht-Versicherung gegen Vandalismus oder Beschädigungen. Diese Versicherung sollte auch die Soundanlage einschließen.
17. Versicherungsschutz
Das Mietobjekt (Generatoren, Technik allgemein, wie Musikanlagen, Dj Equipment) sind durch die Haftpflichtversicherung des Mieter:in während der Mietzeit zu versichern.
18. KFZ Versicherung
Das Mietobjekt (Zugmaschine & Aufleger) ist im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und somit auch Versichert. An dieser Stelle nochmals den Hinweis Veranstaltungshaftpflichtversicherung.
19. Sorgfaltspflicht des Mieter:in
Mieter:in ist verpflichtet, den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Besonders hat Mieter:in ständig (in regelmäßigen Abständen) die Betriebssicherheit (Ölstand, Kühlwasser, etc.) des Mietobjektes zu prüfen.
20. Fahrzeuge
Dürfen nur vom Personal von PrideHEROES aus versicherungstechnischen Gründen bewegt werden. Es sei denn, nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
21. Zusätzliche Reinigungskosten
Verschmutzungen über das normale Maß hinaus wären:
– Fahrzeuge übermäßig mit Konfetti verschmutzt,
– Fahrzeuge mit sonstigem Dekomaterial verklebt, das sich schwer entfernen lässt oder Kleberückstände hinterlässt, die mit Spezialreiniger entfernt werden müssen.
– in den Toiletten reingeworfene Gegenstände jeglicher Art, die da nicht hineingehören, (Dosen, Flaschen sonstiges) so dass die Toiletten mit größerem Aufwand gereinigt werden müssen, Verstopfungen der Abflussleitung sind dadurch vorprogrammiert usw.
– neben den Toiletten sich entleeren
– Fahrzeuge mit Süßigkeiten (Kamellen) verklebt, so dass das Fahrzeug mit erheblichem Aufwand gereinigt werden muss
– für erheblichen Mehraufwand berechnen wir eine pauschale von 450 € netto und stellen dies gesondert in Rechnung. Dies werden wir im Falle dokumentieren.
22. Auftragsbestätigung
Auftragsbestätigung besteht auch bei mündlicher Beauftragung vom Kunden und ist für diesen bindend. Sofern dies von PrideHEROES ebenso mündlich oder schriftlich zugesagt wurde.
23. Aufrechnungs- / und Zurückbehaltungsrecht
Mieter:in kann mit einer Gegenforderung weder aufrechnen noch ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
24. Unterlagen
die Sie von uns erhalten haben, Abbildungen, Skizzen usw. bleiben in unserem Eigentum. Soweit uns Urheberrechte an diesen Unterlagen oder Bilder zustehen. Diese dürfen an dritte nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung weitergegeben werden. Bei Verletzung einer der genannten Verpflichtungen sind wir zu einer Erhebung einer Vertragsstrafe von 20% der vorgesehenen Leistung/Preis berechtigt. Weiter sind wir berechtigt die Fahrzeuge mit Ihrer Werbung für eigene Zwecke abzulichten und als Referenz zu verwenden.
25. Dienstleistungen die wir mit anbieten
Banner/Deko – Für die Kund:innen gelieferten Grafiken, an den Bannerdruck (Auflösung) übernehmen wir keine Garantie. Dies ist mit dem Bannerproduzent von unseren Kund:innen direkt abzuklären. Wir dienen lediglich als Vermittler und übernehmen auch keine Haftung auf Vollständigkeit und für rechtzeitige Lieferung,
Security: Haftet das verantwortliche Security Unternehmen im Falle von Schäden, auch hier sind wir lediglich Vermittler und können lediglich die Koordination übernehmen.
Foto / Video: Alle Auftrag gebenden Kund:innen erklären sich damit einverstanden, dass im Rahmen des Projektes Bilder und/oder Videos des Trucks und der darauf befindenden Personen gemacht werden. Die Kund:innen sind selbst dafür verantwortlich sich Datenschutz gerecht seitens der Truck Gäste abzusichern. Die von diesem Projekt gemachten Bilder werden zur Veröffentlichung
– auf der Homepage der Unternehmen PrideHEROES & Paradeking
– in (Print-) Publikationen der Unternehmen PrideHEROES & Paradeking
– auf den Social Media Kanälen Facebook, Instagram, TikTok der Unternehmen PrideHEROES & Paradeking
verwendet und zu diesem Zwecke abgespeichert.
Mit Beauftragung des Angebotes besätigen die Kund:innen die Hinweise gemäß Art. 13 DSGVO gelesen, verstanden und bestätigt zu haben.
26. Andere AGB sind ausgeschlossen und werden von uns nicht anerkannt.
27. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist für beide Parteien Karlsruhe
gez. Daniel Schoch & Dr. Jörg Brunzendorf
12. Mai 2023
2024© PrideHEROES All Rights Reserved
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